Der Beschuldigte wird von den Vorwürfen der mehrfachen Drohung, der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung und der Tätlichkeiten freigesprochen. Die vorgenannten Vorwürfe standen in einem sehr engen persönlichen Zusammenhang zum versuchten Mord sowie zur Gefährdung des Lebens, betreffend welche Schuldsprüche ergehen. Betreffend die Vorwürfe, hinsichtlich welcher es zu Freisprüchen gekommen ist, sind denn auch keine aussonderbaren Kosten entstanden. Aufgrund dessen rechtfertigt es sich, dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Kosten von Fr. 41'373.15 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 4'600.00) vollumfänglich aufzuerlegen.