__, die damals sechs Jahre alt war, keine detaillierten Erinnerungen an diese Zeit zu erwarten sind. Nachdem der Beschuldigte jedoch Genugtuungshöhen von Fr. 30'000.00 in Bezug auf die Privatklägerin C.B._____ und Fr. 18'000.00 betreffend den Privatkläger D.B._____ anerkennt, kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen für die Zusprechung einer Genugtuung vorliegend erfüllt wären.