Zwar muss berücksichtigt werden, dass sich ihre bisherigen Lebensverhältnisse seit der Tat abrupt verändert haben, da sie nach der Tat während rund acht Monaten von ihrer Mutter getrennt im Kinderheim untergebracht wurden und seit Juli 2021 zusammen mit ihrer Mutter im Mutter-Kind-Wohnen in X._____ wohnhaft sind. Im Vergleich zum vollständigen Verlust im Falle einer Tötung der Mutter wiegt dieser Umstand aber weniger schwer. Hinzu kommt, dass beim Privatkläger D.B._____, welcher im Tatzeitpunkt erst ein Jahr alt war, gar keine Erinnerungen und bei der Privatklägerin C.B._____, die damals sechs Jahre alt war, keine detaillierten Erinnerungen an diese Zeit zu erwarten sind.