Was die persönlichen Verhältnisse anbelangt, so ist der heute 44-jährige Beschuldigte, welcher sich aktuell in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg befindet, trotz der von ihm begangenen Taten nach wie vor mit seiner Ehefrau A.B._____, die ihm verziehen hat, zusammen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Er hat mit dieser zusammen zwei minderjährige Kinder. Vor seiner Verhaftung war er in einer Bäckerei angestellt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22). Es ist zwar unbestritten, dass der Strafvollzug eine Belastung für den Beschuldigten und seine minderjährigen Kinder darstellt und auch in Zukunft darstellen wird. Die Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist aber für jede in ein familiäres und