Der Taterfolg ist nur deshalb nicht eigetreten, weil es A.B._____ – nachdem der Beschuldigte den Tatort verlassen hatte – glücklicherweise gelungen ist, durch laute Hilfsschreie ihre Nachbarin auf sich aufmerksam zu machen, welche – mit der Hilfe weiterer Nachbarn – die Rettungskräfte alarmieren und lebensrettende Sofortmassnahmen ergreifen konnte. Folglich hat der Beschuldigte nicht aus eigenem Antrieb von einer Weiterverfolgung der Tat abgesehen, sondern diverse Male auf seine Ehefrau eingestochen und diese anschliessend in der Wohnung zurückgelassen. Dem rechtsmedizinischen Gutachten des Kantonsspitals Aarau vom 19. Januar 2021 zufolge, sei im Spital eine umgehende Verlegung von A.B.__