aus, aufgrund des Vorfalls nach wie vor eine Psychotherapie zu absolvieren (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 ff.). Besonders skrupellos erscheint, dass der Beschuldigte, nachdem er auf seine Ehefrau eingestochen hat und während diese erblindet, hilflos sowie sich in einem eigentlichen Überlebenskampf befindlich am Boden lag, anstatt den Notruf zu wählen und zu versuchen, ihr das Leben zu retten, ein 25-minütiges Telefongespräch mit F._____ geführt hat, um dieser mitzuteilen, dass deren Ehemann, E._____, eine Affäre mit A.B._____ habe.