___ eine sexuelle Liaison mit einem seiner besten Freunde hatte, was ihn in seinem Stolz und seiner Ehre zutiefst verletzt hat. Das Vorgehen des Beschuldigten erscheint völlig unverhältnismässig und zeugt von einer tiefen Geringschätzung des Lebens von A.B._____. Er wusste um die unmittelbare Lebensgefahr und handelte gerade mit dem Willen, diese aus den vorgenannten Gründen herbeizuführen. Damit handelte er in Bezug auf die unmittelbare Lebensgefahr direktvorsätzlich. - 17 -