Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom vorgenannten Vorwurf freizusprechen (Berufungserklärung S. 3). Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Privatklägerin A.B._____ beantragen die Abweisung der Berufung (Berufungsantworten der Staatsanwaltschaft S. 1 und der Privatklägerin A.B._____ S. 2). 6.2. Das Obergericht hat den Parteien an der Berufungsverhandlung eröffnet, den Sachverhalt gemäss Anklageziffer 4 gestützt auf Art. 344 StPO auch unter dem Tatbestand der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB prüfen zu wollen und den Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 2).