Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom vorgenannten Vorwurf freizusprechen (Berufungserklärung S. 3). Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Privatklägerin A.B._____ beantragen die Abweisung der Berufung (Berufungsantworten der Staatsanwaltschaft S. 1 und der Privatklägerin A.B._____ S. 2). 5.2. Der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben.