3. Mehrfache Drohung 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten betreffend die Anklageziffer 2 der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a StGB schuldig gesprochen. Sie hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte zwischen August 2019 und dem 4. Oktober 2020 seiner Ehefrau A.B._____ mehrmals angedroht habe, sie zu töten. Der Beschuldigte habe ihr wiederholt gesagt, dass er im Auto einen Gegenstand habe, mit dem er sich «wehren» könne.