würde ein solcher doch den Willen voraussetzen, dass die Person überlebt. Auch ist bereits aufgrund der Wucht und der Vielzahl der Stiche in die Augen von A.B._____ davon auszugehen, dass der Beschuldigte seine Ehefrau nicht bloss hat entstellen, sondern töten wollen. Mit dem Schuldspruch wegen versuchten Mordes ist der Anklagesachverhalt erschöpfend erledigt, ohne dass der Beschuldigte vom - 10 - Vorwurf der schweren Körperverletzung freizusprechen wäre (BGE 142 IV 378 E. 1.3).