A.B._____ betrügen würde, was von ihm denn auch nicht bestritten wird. So hat er angegeben, bereits seit längerer Zeit vermutet zu haben, dass seine Frau ihn betrügen würde. Er habe vor dem Vorfall bereits mehrere Male mit A.B._____ darüber geredet (GA act. 2445). Sodann habe er eigenen Angaben zufolge bereits den ganzen Tag lang über die fragliche Tonaufnahme nachgedacht (UA act. 2017). Aufgrund dessen kann nicht von einem den Beschuldigten unmittelbar vor der Tatbegehung plötzlich überwältigenden Gefühl ausgegangen werden.