Beschuldigten zufolge bei seiner Vorstellung, wonach ihn seine Ehefrau betrügen würde, um eine wachsende Überzeugung gehandelt habe. Er habe sich in diese Überzeugung, die zunehmend sein Leben und Denken dominiert habe, hineingesteigert (Berufungsbegründung S. 7 und 9). Dies zeigt, dass er bereits seit längerer Zeit davon überzeugt war, dass ihn -9-