In das Gesamtbild passt auch das Nachtatverhalten des Beschuldigten. So hat er, nachdem er auf seine Ehefrau eingestochen hat und während diese aufgrund der Stiche u.a. in die Augen nichts mehr sehen konnte, hilflos sowie sich aufgrund des grossen Blutverlustes in einem eigentlichen Überlebenskampf befindlich am Boden lag, anstatt den Notruf zu wählen und zu versuchen, ihr das Leben zu retten, ein 25-minütiges Telefongespräch mit F._____, der Frau von E._____, geführt und dieser mitgeteilt, dass E._____ eine Affäre mit A.B._____ habe (UA act. 1853). Anschliessend hat der Beschuldigte seine hilflose Ehefrau einfach zurückgelassen und hat die Familienwohnung verlassen.