Er sei sauer gewesen und habe sie deshalb mit dem Messer gestochen (UA act. 1960). Dass es sich bei ihm tatsächlich um einen hochgradig kontrollierenden und eifersüchtigen Mann handelt, geht aus seinem alltäglichen Verhalten gegenüber seiner Ehefrau hervor, welches eine systematische Überwachungs- und Kontrolltendenz aufzeigt. Dass der Beschuldigte seine Ehefrau konstant und obsessiv kontrolliert hat, hat A.B._____ bestätigt. So gab sie an, dass der Beschuldigte jeweils Videoanrufe getätigt habe, um zu sehen, was sie mache und mit wem sie gerade zusammen sei. Wenn sie das Telefon nicht sofort abgenommen habe, habe er sie daraufhin angeschrien und beleidigt (UA act. 2070).