Nichts anderes ergibt sich aus der Aussage eines Freundes des Beschuldigten, G._____, welcher angab, der Beschuldigte habe ihn nach der Tat angerufen und gesagt: «Ich wollte das nicht, sie hat mich dazu gebracht». Weiter habe der Beschuldigte zu G._____ gesagt, dass A.B._____ ihn, den Beschuldigten, in eine teuflische, schlechte Situation gebracht und ihm dies angetan habe. Sie habe seine Zukunft kaputt gemacht. Er sei sauer gewesen und habe sie deshalb mit dem Messer gestochen (UA act.