Ehefrau das Leben zu nehmen, ergibt sich klar daraus, dass er, unmittelbar nachdem er mit den Messern auf A.B._____ eingestochen hatte und noch neben dieser stand, F._____, die Frau von E._____ angerufen und dieser mitgeteilt hat, dass A.B._____ eine Affäre mit E._____ habe. Der Beschuldigte habe dabei zu F._____ gesagt, dass sie von ihrem Ehemann und A.B._____, welche er als Schlampe betitelte, betrogen worden sei (UA act. 2075; 2090; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Dies zeigt, dass der Beschuldigte nicht bereit war, die vermutete sexuelle Liaison zwischen seiner Ehefrau und E._____ hinzunehmen. Nichts anderes ergibt sich aus der Aussage eines Freundes des Beschuldigten, G.___