Der Beschuldigte führt aus, in der Zeit vor der Tat eine krankhafte Eifersucht entwickelt zu haben, und der Überzeugung gewesen zu sein, seine Ehefrau A.B._____ würde ihn mit E._____ betrügen. Dies habe ihn zutiefst in seinen Gefühlen verletzt und gekränkt. Der Gedanke, dass sie ihn betrüge, habe ihn kaputtgemacht (Berufungsbegründung S. 7 ff.; UA act. 2132). Dies zeigt, dass es dem Beschuldigten, welcher sich mit der vermuteten Affäre seiner Ehefrau nicht abfinden konnte und sich in seiner Ehre und seinem Stolz verletzt fühlte, darum ging, seine Ehefrau zu eliminieren.