2. Versuchter Mord 2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten betreffend die Anklageziffer 1 des versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB und der schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 StGB schuldiggesprochen. Sie hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2020 versucht habe, seine Ehefrau A.B._____ in der gemeinsamen Wohnung an der V-Strasse […] in W._____ besonders skrupellos zu töten, indem er aus nichtigem Grund mehrmals mit einem Küchenmesser sowie einem Tafelmesser auf ihren Kopf sowie -4-