__ oder den Beschuldigten angeordnet. Sodann wurde die Verwendung des sichergestellten Bankguthabens des Beschuldigten von Fr. 12'224.22 zur Deckung der Verfahrenskosten angeordnet. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, der Privatklägerin A.B._____ eine Genugtuung von Fr. 180'000.00, der Privatklägerin C.B._____ eine Genugtuung von Fr. 50'000.00 und dem Privatkläger D.B._____ eine Genugtuung von Fr. 30'000.00, jeweils nebst Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2020, zu bezahlen. Schliesslich wurde festgestellt, dass der Beschuldigte den Privatklägern A.B._____, C.B._____ und D.B._____ aus dem Ereignis vom 3./4. Oktober 2020 dem Grundsatze nach zu 100% ersatzpflichtig sei.