2. Mit Urteil vom 24. November 2022 sprach das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten wegen versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, schwerer Körperverletzung gemäss Art. 122 StGB, mehrfacher Drohung gemäss Art. 180 StGB, mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung gemäss Art. 181 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, Tätlichkeiten gemäss Art. 126 StGB und einfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe.