Ferner kommt hinzu, dass der Verteidiger für die vorinstanzliche Hauptverhandlung einen (geschätzten) Aufwand von 5.5 Stunden geltend macht. Gemäss erstinstanzlichem Protokoll vom 16. Februar 2023 (act. 196) hat die Verhandlung rund 2 1/4 Stunden gedauert, weshalb die vom Verteidiger diesbezüglich vorgebrachten Aufwendungen auf diese Dauer (d.h. 2 1/4 Stunden) zu reduzieren sind.