8.6.2. Mit Position vom 23. Mai 2022 macht der Verteidiger einen nicht entschädigungspflichtigen Zeitaufwand betreffend Übernahme des Mandats (Erstellung Vollmacht und Honorarvereinbarung) geltend. Sodann verrechnet er mit Positionen vom 25. Mai 2022 sowie vom 18. August 2022 nicht entschädigungspflichtige Sekretariatsarbeit (insbesondere reine Schreibarbeiten wie die Abschrift von vordiktierten Briefen).