8.3. Der Beschuldigte macht mit Berufung geltend, die Kosten für das Gutachten vom 20. Juli 2022 seien direkt durch den Privatkläger zu begleichen und ihm demnach nicht zu Lasten der Verfahrenskosten zurückzuerstatten (Berufungsantrag Ziff. 1.5). - 14 -