6.3. 6.3.1. Die Betonmauer weist eine Höhe von 74 cm sowie eine Breite von 21 cm auf (act. 31, 39, 198), wobei die angebrachten Aluminiumblech-Elemente eine Höhe von 1.80 m haben (act. 76, 84). Im Verhältnis zur Masse der Betonmauer und aufgrund der Anzahl an gebohrten Löchern (gesamthaft mindestens 44 Löcher, vgl. E. 4 hiervor) sowie deren mutmasslichen Tiefe von ca. 60-80 mm (act. 33) – mithin verteilt auf die gesamte Länge der Betonmauer von knapp 15 m (act. 31) – ist entgegen der Vorinstanz nicht von einer Beeinträchtigung der Stabilität der Betonmauer auszugehen.