3. 3.1. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten werden die aneinandergrenzenden Grundstücke vom Beschuldigten und Privatkläger durch eine Stützmauer getrennt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er ein externes Unternehmen beauftragt haben soll, welches am 31. Mai 2021 insgesamt 44 bis 48 Löcher mit einer Tiefe von ca. 60 mm bis 80 mm in diese Stützmauer gebohrt habe, um so mehrere Aluminiumblech- Elemente daran anbringen und die bereits bestehende Holztrennwand des Privatklägers abdecken zu können. Der Beschuldigte habe damit die im Eigentum des Privatklägers stehende Stützmauer beschädigt.