3.9. Mit Berufungsantwort vom 17. Juli 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. Weiter verzichtete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten auf eine Berufungsantwort mit Verweis auf die Ausführungen der Vorinstanz. Das Obergericht zieht in Erwägung: