3.7. Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 (Postaufgabe) reichte der Privatkläger zwei Dokumente ein, mit welchen er eine Parteientschädigung für das vorinstanzliche Verfahren geltend machte sowie die vorinstanzliche Kostenverlegung (Zivilforderung) beanstandete. 3.8. Mit Eingabe vom 30. Juni 2023 reichte der Beschuldigte die Berufungsbegründung ein und hielt an den mit Berufungserklärung vom 3. Mai 2023 gestellten Anträgen fest.