3.5. Mit Eingabe vom 9. Mai 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten auf die Stellung eines Antrags auf Nichteintreten sowie die Erklärung einer Anschlussberufung. Der Privatkläger liess sich innert Frist nicht vernehmen. -6- 3.6. Mit Verfügung vom 31. Mai 2023 stellte der Verfahrensleiter fest, dass der Privatkläger am Berufungsverfahren nicht mehr als Partei teilnimmt und ordnete im Einvernehmen mit den Parteien das schriftliche Berufungsverfahren an.