Weitere Fragen bleiben vorbehalten." 3.4. Mit Verfügung vom 5. Mai 2023 wurde der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten und dem Privatkläger eine Frist von 20 Tagen angesetzt, um einen Antrag auf Nichteintreten oder die Anschlussberufung zu erklären. Der Privatkläger wurde aufgefordert, innert der gleichen Frist mitzuteilen, ob er im Berufungsverfahren als Partei teilnehmen wolle, wobei bei Verzicht Versäumnis angenommen werde.