2. Es sei bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau eine schriftliche Auskunft betreffend die nachfolgenden Fragen einzuholen: 2.1 Weshalb wird auf den Standardbaugesuchsformularen jeder Gemeinde unterschieden zwischen Baugesuchsteller, Projektverfasser und Eigentümer? 2.2 Ist es aus baurechtlicher Sicht relevant für die Beurteilung eines konkreten Bauprojekts, wer Eigentümer einer Parzelle ist respektive wer Eigentümer einer Grenzmauer ist? Wenn ja, warum?