4.2. Die vom Zivil- und Strafkläger geltend gemachten Zivilforderungen werden im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen. 4.3. Der Privatklägerschaft wird mangels eines Antrags keine Parteientschädigung zugesprochen. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 700.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'300.00 Kosten für Gutachten (Vermessung) Fr. 961.20 andere Auslagen Fr. 30.00