3. 3.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 106 und Art. 42 Abs. 4 StGB zu einer Busse von Fr. 450.00 verurteilt. 3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen vollzogen. -4- 4. 4.1. Die vom Zivil- und Strafkläger eingereichte Rechnung der E._____, […], vom 22.12.2022 über Fr. 961.20 betreffend Vermessung wird zu Lasten der Verfahrenskosten dem Zivilund Strafkläger zurückerstattet.