In die erwähnte Stützmauer liess der Beschuldigte am 31. Mai 2021 durch eine Firma – ohne dass der Zivil- und Strafkläger darüber in Kenntnis gesetzt wurde und ohne dessen Einwilligung – ca. 44 bis 48 Löcher bis zu einer Tiefe von ca. 60 mm bis 80 mm bohren, mit der Absicht, durch mehrere Aluminiumblech-Elemente die auf der Stützmauer bereits bestehende und dem Zivil- und Strafkläger gehörende Holzwand abzudecken. Damit hat der Beschuldigte die Stützmauer, welche im Eigentum des Zivil- und Strafklägers stehen, beschädigt. Zivil- und Strafkläger: A._____, S-Strasse, T._____ Strafantrag wurde am 10. Juni 2021 gestellt.