Gegenstand Sachbeschädigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess am 25. Mai 2022 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: "Sachverhalt: Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht. Festgestellt und begangen: Ort: [...] Zeit: Montag, 31. Mai 2021, 10.00 Uhr bis 10.15 Uhr