9.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 10'798.35 zu bezahlen. 9.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger E._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 16'178.65 zu bezahlen. - 24 - Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)