Es ergibt sich nach dem Ausgeführten vor dem 1. Januar 2024 ein totaler Aufwand von 11.8 Stunden und nach dem 1. Januar 2024 ein Aufwand von 7.15 Stunden, bzw. ein Gesamtaufwand von 18.95 Stunden. Die amtliche Verteidigerin ist von einem anwendbaren Regelstundenansatz von Fr. 220.00 ausgegangen. Der Stundenansatz für die amtliche Verteidigung richtet sich nach § 9 Abs. 3bis AnwT, wobei zu differenzieren ist, ob - 20 -