H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, bei dem der Beschuldigte im Rahmen der Ersatzmassnahmen in Therapie war, hat am 20. Mai 2021 zuhanden der Staatsanwaltschaft schlüssig ausgeführt, dass aus forensisch-psychia- trischer Sicht die Fortführung der Ersatzmassnahme nicht mehr absolut indiziert sei. Die Situation des Beschuldigten habe sich stabilisiert und es sei eine erhöhte Stressresistenz erkennbar (Beilage 1 zur Berufungserklärung). Dass keine therapeutische Unterstützung zur Verbesserung der Legalprognose mehr notwendig ist, hat sich auch durch das Wohlverhalten des Beschuldigten seit der letzten Tat gezeigt.