StGB erfüllt, so ist eine solche anzuordnen, was zugleich den bedingten oder teilbedingten Aufschub einer Strafe ausschliesst (BGE 135 IV 180 E. 2.3; statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_986/2021 vom 19. Mai 2022 E. 1.3). - 16 - 3.3. Es kann offen bleiben, ob die Vorinstanz zurecht keine ambulante Massnahme angeordnet hat, denn die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht würde gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) verstossen (BGE 148 IV 89).