__ angeordnet (UA act. 638). Nach der erneuten Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde am 2. Februar 2021 ein Kontakt- und Fernhalteverbot gegenüber C._____ und E._____, sowie ein Waffenverbot angeordnet. Weiter wurde eine engmaschige, deliktsorientierte ambulante forensisch-psychiatrische - 15 -