Der Beschuldigte hat E._____ am 6. Oktober 2019 am damals gemeinsamen Wohnsitz in Gemeinde P._____ im Verlauf einer Auseinandersetzung geschubst, ihm zwei Ohrfeigen verpasst, ihn mit der Hand bzw. der Faust mehrfach gegen den Körper und das Gesicht geschlagen und mit den Füssen getreten sowie ihn mit einem Kompressor beworfen, welchen E._____ jedoch abwehren konnte. Auch bei diesem Vorfall hat sich E._____ diverse Verletzungen zugezogen, nämlich eine Rissquetschwunde an der Stirn, ein Schnitt bzw. eine Verletzung am rechten Daumen, eine Prellung am Becken, eine Rippenprellung, sowie Hämatome an den Beinen (UA act. 1646, 1059, GA act. 58 ff.). Die - 13 -