Vorliegend ist in Bezug auf die Dauer zur Begründung des vorinstanzlichen Urteils eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auszumachen. Muss das Gericht das Urteil begründen, so stellt es den Parteien das begründete Urteil innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen zu (Art. 84 Abs. 4 StPO). Nachdem zwischen der Eröffnung des Urteils im Dispositiv am 31. Januar 2022 und der Versendung des motivierten Urteils vom 6. April 2023 über - 12 -