das Ohrläppchen von Anfang hat abbeissen wollen und möglicherweise auch selbst in Bedrängnis geraten ist, weil sich E._____ gewehrt hatte, so steht doch zweifelsfrei fest, dass er E._____ mit Verletzungsabsicht aufgesucht hatte und schliesslich auch der Biss in das Ohr von E._____ nicht einer blossen Zufälligkeit geschuldet war, sondern – wenn auch aus der Situation heraus – ganz bewusst erfolgte.