2026, GA act. 106). Im Rahmen der unter den Tatbestand der einfachen Körperverletzung fallenden Verletzungen ist damit von einem mittelschweren Taterfolg auszugehen. Die Vorgehensweise des Beschuldigten und damit einhergehend die Verwerflichkeit seines Handelns, das deutlich über die blosse Erfüllung des - 10 -