Monat (mindestens teilweise) krankgeschrieben (UA act. 1070). Es ist damit festzuhalten, dass E._____ Schmerzen und Eingriffe ertragen musste und insbesondere aufgrund des abgetrennten Ohrläppchens auch bleibende Folgen erdulden muss. Dies insbesondere in optischer bzw. ästhetischer Hinsicht, da die Stelle des fehlenden Ohrläppchens gut ersichtlich ist. Auch hatte der Vorfall Folgen auf die psychische Gesundheit von E._____, der sich nach eigenen Angaben in Todesangst befunden hatte und in seinem Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigt ist (UA act. 2026, GA act. 106).