Es liegen schliesslich auch keine konkreten Hinweise darauf vor, dass der Beschuldigte eine Geldstrafe nicht bezahlen könnte, auch wenn die finanzielle Situation des Beschuldigten nicht vorteilhaft erscheint. Insgesamt erscheint eine Geldstrafe nach dem Gesagten somit als noch knapp zweckmässig. Es ist somit für jene Delikte, die sowohl mit Geldstrafe als auch Freiheitsstrafe bedroht sind, je auf eine Geldstrafe zu erkennen, sofern diese aufgrund der jeweiligen Schwere des Tatverschuldens infrage kommt.