Dies ist positiv zu werten, auch wenn der Druck des laufenden Strafverfahrens dabei eine gewisse Rolle gespielt haben dürfte. Zudem ist auch die präventive Wirkung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 175 Tagen zu würdigen, führte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung doch aus, dass ihn diese stark beeindruckt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff.).