Es ist jedoch festzuhalten, dass sich die Delikte des Beschuldigten allesamt im Kontext der Trennung von seiner Ehefrau abgespielt haben. Seit dem letzten Vorfall vom 16. August 2020 hat er sich soweit ersichtlich wohl verhalten. Daran vermag die neu im Strafregister ersichtliche Strafuntersuchung zu einem Vorfall vom 7. Januar 2023 nichts zu ändern, zumal es sich dabei um einen Verkehrsunfall gehandelt hat, bei welchem dem Beschuldigten «lediglich» fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Es sind somit über 3 ½ Jahre ohne erneute einschlägige Delikte vergangen. Dies ist positiv zu werten, auch wenn der Druck des laufenden Strafverfahrens dabei eine gewisse Rolle gespielt haben dürfte.