Dennoch kam es in der Folge zu weiteren Delikten. Am 15. Mai 2020 kam es zur Beschimpfung von C._____, am 26. Juni 2020 zur Drohung und den Tätlichkeiten gegenüber E._____, am 1. Juli 2020 zur Drohung gegenüber C._____ und am 16. August 2020 zum Angriff mit einfacher Körperverletzung, Drohungen und Hausfriedensbruch gegenüber E._____. Beim letztgenannten Vorfall vom 16. August 2020 fuhr der Beschuldigte direkt von einer polizeilichen Einvernahme zu E._____, um diesen anzugreifen. Aufgrund dieser Umstände wurde dem Beschuldigten namentlich im Gutachten von Dr. med. F._____ vom 18. Januar 2021 ein erhebliches Risiko für Drohungen und Gewalthandlungen gegenüber der Ehefrau und E.__