Weiter wurde er mit Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamtes St. Gallen vom 8. Februar 2016 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt, wobei eine Probezeit von 4 Jahren angesetzt worden ist. Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 7. November 2016 – als Zusatzstrafe zum Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamtes St. Gallen vom 8. Februar 2016 – wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.